Eigenheimzulage
entfällt ab 2006
Nach dem
Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 will die neue
Bundesregierung die Eigenheimzulage schon zum 1.1.2006
abschaffen. Bauherren und Käufer von Wohneigentum
sollten zwar jetzt nicht blindlings zuschlagen. Aber
wer sich ernsthaft mit Eigenheimplänen befasst, sollte
die Abschaffung berücksichtigen.
Entscheidend für die
Gewährung der Eigenheimzulage ist der Termin, an dem
der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird oder der
Bauantrag eingereicht wird. Dass heißt, ein Abschluss
des Kaufvertrages nach dem 1.1.2006 oder eine
Einreichung des Bauantrages nach diesem Termin führt
dazu, dass Sie keine Eigenheimzulage begehren können.
Bei Bauherren gilt der Beginn der Herstellung als
maßgeblicher Termin. Bei baugenehmigungsfreien
Objekten, für die lediglich Bauunterlagen (z. B. eine
Bauanzeige) einzureichen sind, ist es der Zeitpunkt,
in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Beim
Erwerb eines Hauses wird der Besitzübergang in der
Regel im notariellen Kaufvertrag festgelegt.
Quelle:
www.finanztip.de
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